Antragsverfahren
Wenn Sie sich mit dem Psychotherapeuten zu einer Psychotherapie entscheiden, müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse muss den Antrag genehmigen, bevor Sie mit der Behandlung beginnen können. Nur für eine genehmigte Behandlung übernimmt die Kasse die Kosten.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Psychotherapeuten.
Psychotherapeuten helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Sie auf jeden Fall Ihre Unterschrift.
Psychotherapeuten müssen außerdem in einem Bericht begründen, warum sie bei Ihnen eine Behandlung für notwendig halten. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, überprüft („Gutachterverfahren“). Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht aber nicht zu lesen.
Auch eine körperliche Untersuchung durch eine Ärztin / einen Arzt Ihrer Wahl ist erforderlich, um körperliche Ursachen der Symptome (z. B. eine Schilddrüsenfehlfunktion) auszuschließen (Konsiliarbericht).
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, können Sie mit der Psychotherapie beginnen. Lehnt der Gutachter den Antrag ab, können Patient und Psychotherapeut gemeinsam Widerspruch einlegen