Sie sind hier: Information / Die ersten Gespräche - ohne Antrag
Samstag, 02. November 2024

Die ersten Gespräche – ohne Antrag


Der Psychotherapeut vereinbart mit Ihnen einen ersten Gesprächstermin, bei dem er sich 50 Minuten Zeit für Sie nimmt. Die ersten Gespräche dienen dem Kennenlernen und der Abklärung, ob Sie eine behandlungsbedürftige Krankheit haben.

Der Psychotherapeut fragt Sie, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie lange Sie diese Beschwerden schon haben, wie diese sich in Ihrem Alltag bemerkbar machen und was Sie bisher unternommen haben, um wieder besser zurechtzukommen. Er fragt Sie auch, warum Sie eine Psychotherapie möchten und was Sie von der Behandlung erwarten. Er fragt dies, um Ihre Motive und Erwartungen besser zu verstehen und prüfen zu können, ob er Ihnen tatsächlich helfen kann.

Das Wichtigste an diesen ersten Gesprächen ist, dass Sie sich auch einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten sprechen können. Sie sollten mit ihr beziehungsweise ihm auch über Themen sprechen können, die Ihnen vielleicht peinlich oder schmerzlich sind oder Sie ängstigen. Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist es sehr wichtig, dass Sie sich der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten anvertrauen können.

Es empfiehlt sich anfangs mehrere Sitzungen zu vereinbaren, da diese Treffen, die sich probatorische Sitzungen nennen, auch der Einschätzung dienen, ob krankheitswertige psychische Symptome vorliegen, also eine Therapie sinnvoll und erforderlich ist und welche Therapieform notwendig, ausreichend und Erfolg versprechend ist.

Die Entscheidung für eine Therapie wird gemeinsam getroffen. Dazu gehört auch die Definition von Zielen für die Therapie.

Falls eine Therapie nicht angemessen erscheint oder nicht gewünscht wird, dienen diese Gespräche einer individuellen Beratung zum Umgang mit den aktuellen Problemen.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie denrichtigen Psychotherapeuten gefunden haben, können Sie in dieser Phase auch andere Therapeuten aufsuchen.

Für diese ersten probatorsichen Gespräche haben Sie fünf bis acht Sitzungen Zeit. Für diese Sitzungen übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall die Kosten. Damit die Psychotherapeutinbeziehungsweise der Psychotherapeut diese abrechnen kann, müssen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen.